Kohlefilter-Shop
Aktivkohle-Filter sollten regelmäßig gewechselt werden, um eine effiziente Geruchsbeseitigung und dauerhafte Leistung der Dunsthaube zu gewährleisten. Ordern Sie Ihre Filter bei uns schnell und bequem online...
| 1. | Geltungsbereich: |
| 1.1. | Unsere sämtlichen - auch zukünftigen - Verträge, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung der nachstehenden Bedingungen, die als vereinbart gelten. |
| 1.2. | Den Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal ausdrücklich bei Vertragsabschluß widersprechen. |
| 2. | Angebot, Vertragsabschluß und Umfang der Lieferung/Leistung: |
| 2.1 | Unsere Angebote sind freibleibend. |
| 2.2. | Angaben wie Maße, Qualität, Abbildungen, Farbe, Muster, Beschreibungen. Zeichnungen usw. in Angeboten, Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd und für uns nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Dies gilt auch für Angaben unserer Lieferanten. |
| 2.3. | Aufträge gelten erst dann als angenommen. wenn sie durch uns schriftlich bestätigt sind. |
| 2.4. | Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. |
| 2.5. | Unsere Verkaufsangestellten und freien Handelsvertreter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. |
| 3. | Preise: |
| 3.1. | Unsere Preise gelten ab Lager Rottweil bzw. Herstellungsort incl. Verpackung. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge. |
| 3.2. | Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweilig gesetzlichen Höhe hinzu. |
| 4. | Zahlung: |
| 4.1. | Die Zahlungen haben zu erfolgen, wie auf unseren Rechnungen angegeben. Bei Überschreitung der angegebenen Zahlungsfrist tritt Verzug ohne vorherige Mahnung ein. |
| 4.2. | Wechsel werden nicht angenommen. Schecks akzeptieren wir erfüllungshalber, nicht an Erfüllungs Statt. Gutschriften über Schecks erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Der Besteller trägt alle mit den Schecks zusammenhängenden Kosten. |
| 4.3. | Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3,5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. |
| 4.4. | Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Besteller nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung(en) nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist (sind). |
| 4.5. | Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns nach dem einzelnen Abschluß Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. In einem solchen Fall sind wir ferner berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren untersagen sowie deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Bestellers verlangen und die Einziehungsermächtigung gem. untenstehender Ziff. 9.4 widerrufen. |
| 5. | Lieferzeit: |
| 5.1. | Lieferfristen und Liefertermine gelten stets nur als annähernd. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. |
| 5.2. | Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. |
| 5.3. | Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Erbringung der Leistung um eine angemessene Zeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, Roh- und Brennstoffmangel, Feuer, Verkehrssperren, Störungen des Betriebs oder des Transports sowie ähnliche Umstände, auch bei Vorlieferanten, gleich. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind bei höherer Gewalt, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. |
| 5.4. | Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Besteller baldmöglichst mitteilen. |
| 5.5. | Lieferverpflichtungen und Lieferzeit werden nur vorbehaltlich richtiger und termingerechter Selbstbelieferung vereinbart. Erfolgt sie nicht, sind wir zum entschädigungslosen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. |
| 5.6. | Falls wir selbst in Verzug geraten, muß der Besteller uns eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Besteller vom Kaufvertrag zurücktreten. Schadensersatzanprüche aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Lieferterminen sind ausgeschlossen, soweit uns der Besteller nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweist. |
| 6. | Gefahrübergang, Versand: |
| 6.1. | Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendung oder Anfuhr, übernommen haben. |
| 6.2. | Lieferungen ab Euro 150.- netto werden fracht- und verpackungsfrei innerhalb Deutschlands nach unserer Wahl ausgeführt. |
| 6.3. | Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. |
| 6.4. | Teillieferungen sind zulässig. |
| 7. | Montagebestimmungen: |
| Armaturen müssen fachmännisch nach DIN 1988 installiert werden. Elektro- und Leuchtenmontage dürfen nur nach den VDE-Vorschriften durch Fachbetriebe ausgeführt werden. Die Planung und Montage von Dunstabzugsgeräten haben nach unseren Planungshinweisen und Montagebedingungen, Stand 01.01.2010, zu erfolgen. Die Abwicklung von Dunsthauben-Kundendienstaufträgen erfolgt nach unseren Garantiebedingungen für Dunsthauben. Darüber hinaus sind die Installationshinweise und Bedienungsanweisungen des Herstellers zu beachten. | |
| 8. | Gewährleistung: |
| 8.1. | Der Besteller hat unsere Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Wareneingang sachlich und fachlich zu kontrollieren bzw. eine Warenprüfung anhand unserer Versandunterlagen durchzuführen. Die Ware ist bei Erhalt auch sofort auf Transportschäden zu kontrollieren. Erkennbare Schäden sind auf den Transportpapieren zu vermerken. Nicht sofort erkennbare Transportschäden sind uns innerhalb von 4 Tagen zu melden. Von den genannten Prüfungspflichten, die insbesondere auch die Prüfung der Oberflächen der Edelstahl- oder lackierten Dunsthauben umfassen, kann der Besteller nicht entbunden werden. Kosten, die durch eine ungeprüfte Weiterverarbeitung entstehen, gehen stets zu Lasten des Bestellers. Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens 4 Tage nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau bei uns schriftlich und spezifiziert eingehen. Bei Handelsgeschäften sind nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung, jedoch spätestens 3 Monate nach Lieferung zu rügen, sofern nicht der Hersteller für das einzelne Erzeugnis besondere Garantie- oder Meldefristen festgelegt hat. Außerhalb der genannten Fristen können Gewährleistungsansprüche nicht mehr erhoben werden. Die Gewährleistung für Fabrikationsmängel erstreckt sich in jedem Fall nur auf die Gewährleistung unserer Lieferanten. Übliche Farbabweichungen - speziell bei Keramik, Email, Armaturen - geben kein Recht zur Beanstandung. |
| 8.2. | Bei begründeter Mängelrüge hat der Besteller nach unserer Wahl Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung bzw. Gutschrift des gezahlten Preises Zug um Zug gegen Rückgabe der beanstandeten Ware. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind nicht gegeben. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche aller Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, es sei denn, sie sind auf ein uns oder unseren Mitarbeitern zuzurechnendes, zumindest grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen. |
| 8.3. | Erweisen sich eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung als unmöglich oder misslingen sie, werden Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung treuwidrig verweigert oder unangemessen schuldhaft verzögert, so hat der Besteller nach seiner Wahl das Recht, Herabsetzung des Kaufpreises oder ohne weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. |
| 9. | Eigentumsvorbehalt: |
| 9.1. | Wir behalten uns als Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung aller, auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. |
| 9.2. | Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden. Dies gilt nicht mehr, wenn sich der Besteller in Verzug befindet. Der Besteller ist weder zu einer Verpfändung noch zu einer Sicherungsübereignung berechtigt. Eine Pfändung von dritter Seite ist uns unverzüglich anzuzeigen. |
| 9.3. | Jede Be- und Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung durch den Käufer erfolgt in unserem Auftrag, ohne daß uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen steht uns ein Miteigentumsrecht an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt. |
| 9.4. | Der Besteller tritt alle Ansprüche - einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent - gegen Dritte, die ihm im Zusammenhang mit der Verwendung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, insbesondere aufgrund von Weiterveräußerung, Be- und Verarbeitung oder Einbau, zustehen, in Höhe des Rechnungswertes unserer Ware an uns ab. Die Abtretung dient der Sicherung aller Forderungen, insbesondere auch Schadensersatzforderungen, die wir gegen den Besteller haben. Der Besteller ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen bis zum Widerruf durch uns einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf bei Verzug oder sonstigen Anzeichen der Zahlungsschwierigkeiten des Bestellers. |
| 9.5. | Übersteigt der realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe der Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. |
| 9.6. | Der Besteller ist bei Zahlungsverzug auf unser Verlangen hin verpflichtet, unverzüglich alle Auskünfte zu erteilen, die der Durchsetzung unserer Eigentumsvorbehaltsrechte dienlich sind, insbesondere uns eine Aufstellung über die Vorbehaltsware und deren Verbleib zu erteilen. Das Recht des Bestellers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus den beiderseitigen Geschäftsbeziehungen nicht erfüllt. In diesen Fällen sind wir berechtigt, das Betriebsgelände oder sonstige Anwesen des Bestellers zu betreten, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen und nach Ankündigung bestmöglich zu verwerten. Der Erlös wird dem Besteller nach Abzug der Kosten auf die Verbindlichkeiten angerechnet. |
| 10. | Haftung: |
| Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in diesen Bedingungen getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen uns oder unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. |
|
| 11. | Gerichtsstand: |
| Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem für uns zuständigen Gericht zu erheben. | |
| 12. | Schlußbestimmungen: |
| 12.1. | Änderungen und Ergänzungen oder Nebenabreden sind nur in Schriftform rechtswirksam. |
| 12.2. | Die Nichtigkeit einer oder mehrerer Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Eine ungültige Bestimmung ist durch Vereinbarung beider Vertragspartner so zu ersetzen, daß der ursprünglich erstrebte Zweck weitestgehend erreicht wird. |
| 12.3. | Zwischen den Vertragsparteien gilt Deutsches Recht. |